DSGVO Hinweise zur Videoüberwachung

Verantwortlich:

Einzelunternehmen Christopher Sakel

Zweck und Rechtsgrundlage:

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Berechtigte Interessen, die verfolgt werden:

Schutz des Eigentums sowie Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (insbesondere Diebstahl und Vandalismus)

Parkverbote auf dem Privatgrundstück:

Parkverbote auf dem Privatgrundstück sind durch berechtigte Interessen geschützt und Verstöße können geahndet werden.

Speicherdauer:

240 Stunden

Aufsichtsbehörde:

Niedersachsen, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen; Postfach 2 21, 30002 Hannover

Rechte der Betroffenen:

Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu verlangen, sie zu berichtigen oder zu löschen, ihre Verarbeitung einzuschränken, der Verarbeitung zu widersprechen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sicherheitsmaßnahmen:

Es werden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und die Rechte der Betroffenen zu schützen.

Datenübertragung:

Die Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung oder ohne gesetzliche Grundlage an Dritte weitergegeben.

Verwendung von Gesichtserkennung:

Gesichtserkennungstechnologien werden nicht ohne eine ausdrückliche Einwilligung oder gesetzliche Grundlage eingesetzt.

Beschwerderecht:

Betroffene Personen haben das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt.

Videoüberwachung und Beschäftigte:

Die Videoüberwachung von Beschäftigten erfolgt nur, wenn es eine rechtmäßige Grundlage dafür gibt und sie darüber informiert wurden.

Besondere Kategorien von Daten:

Die Videoüberwachung erfasst keine besonderen Kategorien von Daten, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig und es gibt eine rechtmäßige Grundlage dafür.